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D: Priester wegen Missbrauchs aus Klerikerstand entlassen

Das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen einen Priester aus dem Bistum Trier, der des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden wurde, ist rechtskräftig.

Das Kirchengericht der Erzdiözese Paderborn hat das Kölner Urteil gegen den ehemals im saarländischen Freisen tätigen Pfarrer bestätigt, wie das Bistum Trier am Montag mitteilte. Die Entlassung des Mannes aus dem Klerikerstand ist damit endgültig bestätigt.

Ein weiterer Einspruch sei laut Kirchenrecht nicht möglich, hieß es. 2023 hatte das Landgericht Saarbrücken den Mann wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im kirchenrechtlichen Verfahren hatte der Priester gegen das Kölner Urteil Einspruch bei der Vatikanbehörde für die Glaubenslehre erhoben. Diese hatte den Fall dann an das Kirchengericht in Paderborn übergeben.

Bistum: Hätten entschiedener handeln müssen

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte im November 2023 anlässlich des Kölner Urteils erklärt, das von dem Priester verursachte Leid sei „ein schreckliches Unrecht, an dem die Betroffenen seit vielen Jahren tragen“. Zugleich hatte der seit 2009 als Bischof amtierende Ackermann erklärt: „Sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung des Falls sind Fehler passiert. Das haben ich und die weiteren Verantwortlichen bereits eingestanden.“2018 hatte Ackermann eingeräumt, bei den 2006 aufgekommenen ersten Hinweisen in Zusammenhang mit dem ehemaligen Pfarrer von Freisen hätte das Bistum „proaktiver und entschiedener“ handeln müssen.

Bischof Ackermann
Bischof Ackermann

Der Beschuldigte arbeitete bis 2015 weiter als Priester. Erst danach ging das Bistum - nach weiteren Anzeigen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen - aktiv gegen ihn vor. Die Staatsanwaltschaft hatte 2006, 2013 und 2016 Ermittlungen gegen den Priester durchgeführt, diese jedoch wegen mangelnden Tatnachweises oder Verjährung eingestellt. Die mutmaßlichen Taten konnten aber noch nach kirchlichem Recht geahndet werden. Seit 2018 wurde der Fall vom übergeordneten Kirchengericht in Köln untersucht.

Ackermann: Verbrechen verarbeiten

Das Bistum Trier teilte am Montag mit, Ackermann habe alle Betroffenen in dem Fall - auch diejenigen, deren Fälle nicht Gegenstand des Verfahrens waren - persönlich über das Urteil informiert. Auch das Seelsorgeteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Straftäters seien über die Paderborner Entscheidung informiert worden. „Ich hoffe sehr, dass die Bestätigung für sie eine Genugtuung bedeutet, die ihnen in der Verarbeitung des an ihnen begangenen Verbrechens hilft“, so Ackermann.

(kna – sk)
 

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09. Dezember 2024, 14:12